Der automatische Psychologe

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Wer kennt ihn nicht, den Lügendetektor aus alten Kriminalfilmen. Doch es geht einfacher und schneller dank moderner Technik und einem Computerprogramm. Das Gegenüber merkt es nicht einmal, ja, man muss sich nicht einmal sehen. Lügen oder Nichtlügen – das ist hier die Frage für untreue Ehemänner, betrogene Versicherungen oder übertreibende Bewerber für den Job.

aspekt 2016-08 2627

Dirk Gratzel hat Jura studiert, war Personalchef in einem großen Unternehmen und dann selbständiger Personalberater. Er ist Chef der Firma Psyware, die aus der Sprache eines Menschen auf dessen Persönlichkeit schließt.
Psyware ist zwei Jahre alt, ein Start-up. Etwa 30 Spezialisten der Datenverarbeitung, Psychologen, Linguisten und Leute, die sich mit künstlicher Intelligenz beschäftigen, arbeiten hier.
Die Aufgabe: Eine Sprachaufzeichnung von wenigen Minuten Dauer. Daraus entsteht ein Persönlichkeitsprofil eines Menschen, das fast genauso sicher ist, wie ein Tage oder Wochen dauernder Test von Psychologen mit verschiedenen Verfahren. Trefferquote im Vergleich: 90 Prozent.
Das Programm: Es muss den Menschen nicht kennen, es muss ihn nur sprechen hören. Die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, sind noch gar nicht abzuschätzen.
Der Erfinder: Unsere Software liefert objektive Ergebnisse. Anders als ein Fragebogen, wo man selbst Auskunft über sich gibt. Das Ergebnis ist objektiver als das, was Psychologen messen können. Das Sprechen lässt sich kaum bewusst steuern, sobald es länger als ein paar Minuten dauert.
Nochmal der Erfinder: Die Maschine analysiert fundamental anders, als man jemanden betrachtet. Hochleistungsfähige Magnetresonanztomographien auf Molekularebene sind so schnell, da brauchte man viele Jahre, wenn man das alles selbst herausfinden wollte.
In Deutschland: In deutschen Gerichtssälen war der Polygraph bislang tabu. Der Bundesgerichtshof hat ihn in einem Grundsatzurteil von 1954 als Beweismittel ausgeschlossen. Nach einem Urteil von 1998 ist der Lügendetektor im Sinne der Belastung eines Angeklagten ausgeschlossen, für die Entlastung aber möglich. In Zivilprozessen ist der Lügendetektor als ergänzendes Beweismittel nicht ausgeschlossen.