Das Magdeburger Recht hatte im Mittelalter weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus sogar internationale Bedeutung. Das galt auch für die Rechtssprechung, die mit dem Schöffenstuhl für Anfragen auswärtiger Städte zur Auslegung des Magdeburger Rechts in komplizierten Fällen eine Art von Obergerichtsbarkeit erlangte.
Kein Wunder also, dass die Stadt Braunschweig ihre Kriminalsachen per Vertrag 1615 gleich den Magdeburger Schöffen übertrug.
Die im Stadtarchiv Braunschweig unter der Signatur „B IV 2g: 11“ aufbewahrte Akte mit dem Titel „Die dem Schöppenstuhl zu Magdeburg auf 3 Jahre übertragenen Rechtssprüche in Kriminalsachen zu Braunschweig“ aus dem Jahr 1615 enthält neben dem hier vorgestellten Dokument auch den Vertrag zwischen der Stadt Braunschweig und dem Schöffenstuhl über die Übernahme der Gerichtsbarkeit in Kriminalsachen durch den Schöffenstuhl für drei Jahre vom 4. Januar 1615.