„Zerschnittenes Tischtuch“ zwischen den Genossenschaftspionieren

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Die Genossenschaftsidee steht seit kurzem auf der „Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“. Die Entscheidung der UNESCO fiel im äthiopischen Addis Abeba. Kurze Zeit später gab es eine Pressekonferenz im Deutschen Genossenschaftsmuseum in Delitzsch in Sachsen. Und das nicht ohne Grund:  Der Jurist Hermann Schulze-Delitzsch entwickelte die Idee hier in Delitzsch nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“, 1849 wurde die erste gewerbliche Genossenschaft der Welt in Delitzsch gegründet.

Dieses denkmalgeschützte Haus in der Josef-Orlopp-Straße 32 in Berlin-Lichtenberg ist seit 1914 Sitz der Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend eG. 1899 wurde im Wedding der „Konsum-Verein-Berlin-Nord“ gegründet.
Foto: Hubert Link/dpa

Die Genossenschaftsidee ist die erste deutsche Nominierung für die repräsentative Liste. Der Antrag wurde gemeinsam von der Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und der Raiffeisen-Gesellschaft gestellt.  Beide gelten als die Begründer der Genossenschaftsidee, waren allerdings alles andere als Freunde und sind sich selbst nie begegnet.

Als immaterielles Kulturerbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden, daher im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen, beispielsweise den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe, nicht anfassbar sind. Im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 34 Einträge. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.

Wiege der Kreditgenossenschaften

Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen Ländern Europas erste Genossenschaften im heutigen Sinne, meist als Konsumgenossenschaften. In Deutschland liegt die Wiege der Kreditgenossenschaften. 1843 gründeten 50 Bürger im württembergischen Öhringen die erste Kreditgenossenschaft unter dem Namen „Öhringer Privatspar- und Leihkasse“.

Zur Erinnerung: Im 19. Jahrhundert flohen über fünf Millionen Deutsche vor Hunger und politischer Unterdrückung ins Ausland. Vor allem Bauern und Handwerker litten große Not. Diesen Bevölkerungsgruppen wollten Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Justitiar Hermann Schulze-Delitzsch helfen. Sie erkannten aber beide rasch, dass zu einer erfolgreichen Selbsthilfe auch Selbstfinanzierung gehört. So regten sie in ihren jeweiligen Regionen die Gründung von Kredit- beziehungsweise Darlehenskassenvereinen an und entwickelten – unabhängig voneinander – aus ihren Erfahrungen Gebrauchsanleitungen für die Gründung genossenschaftlicher Banken.

Eine Büste des Sozialreformers Hermann Schulze-Delitzsch im Schulze-Delitzsch-Museum in Delitzsch (Sachsen).
Foto: Sebastian Willnow/dpa

Hermann Schulze-Delitzsch, Vater der Volksbanken, setzte als Reichstagsabgeordneter die gesetzliche Basis für Genossenschaften und damit auch Kreditgenossenschaften durch. Er hatte bereits bei Gründung seiner ersten Genossenschaft für Schuhmacher, 1849, das Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ eingeführt. Das deutsche Genossenschaftsgesetz und die Idee der Kreditgenossenschaften wurden zum Exportschlager. Überall auf der Welt, von Nordamerika über Skandinavien bis Japan, entstanden Genossenschaften. In Deutschland zählte man zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis zu 22 000 Kreditgenossenschaften mit mehr als 3,6 Millionen Mitgliedern. Allerdings machten politische und wirtschaftliche Ereignisse Zusammenschlüsse sinnvoll. Bis heute schließen sich Volksbanken und Raiffeisenbanken regional zusammen, wenn dies zum Wohle ihrer Mitglieder ist.

Um als Gemeinschaft stark zu sein, brauchte es auch auf Bundesebene Zusammenschlüsse. Die gewerblichen Genossenschaften gründeten 1920 ihren „Deutschen Genossenschaftsverband“. Als Antwort auf die Weltwirtschaftskrise von 1929 entstand das erste zentrale Sicherungssystem der Kreditgenossenschaften. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften und ihre Verbände schlossen sich 1948 zum „Deutschen Raiffeisenverband“ zusammen. Die Vorläufer der heutigen Deutschen Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK) reichen ein gutes Jahrhundert zurück. 1972 wurde der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken als gemeinsamer Spitzenverband der Kreditgenossenschaften aus der Taufe gehoben. 1990 schlossen westdeutsche Volksbanken und Raiffeisenbanken Partnerschaftsvereinbarungen mit ostdeutschen Genossenschaftsbanken ab. Heute haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken bundesweit mehr als 18 Millionen Mitglieder.

Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch – die sich persönlich nie begegneten – hatten teilweise sehr unterschiedliche Ansichten über die praktische Ausgestaltung ihrer Selbsthilfevereine. Daraus entwickelte sich ab Ende der 1860er Jahre eine heute als „Systemstreit“ bezeichnete Phase der Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Genossenschaftspionieren. Schulze-Delitzsch, der liberale Politiker, suchte nach einem ökonomischen Ansatz, damit sich kleine Handwerker und Kaufleute in Selbsthilfe und unabhängig von staatlicher Subvention gegenüber großen Unternehmen behaupten konnten. Da günstige Kapitalbeschaffung dabei ein wesentliches Kriterium war, widmete er sich insbesondere den Vorschuss-Vereinen.

Dagegen dachte Raiffeisen als tiefreligiöser Sozialreformer in erster Linie nicht an rein wirtschaftliche Zweckverbände. Getrieben von Christenpflicht und Selbsthilfe suchte er stattdessen eher nach einer Form der karitativen (Selbst-)Hilfe.
Ab Ende der 1860er Jahre zeichnete sich ein nachhaltiger Durchbruch der Raiffeisen’schen Darlehnskassen-Vereine ab.

Gruppenaufnahme von Angestellten vor einem Geschäft des „Konsumverein Vorwärts“ von 1908.
Foto:dpa

Damit wurden sie aber auch zunehmend zu einer unliebsamen Konkurrenz für das Genossenschaftsmodell Schulze-Delitzschs. Dieser sah sich selbst sehr wahrscheinlich als die überragende Autorität im deutschen Genossenschaftswesen, war er doch schließlich der Schöpfer des Genossenschaftsgesetzes von 1867. Aus dieser Situation heraus entwickelte sich eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Genossenschaftspionieren über die praktische Ausgestaltung ihrer Konzepte.

Ein wesentlicher Streitpunkt war die Bildung des Kapitalstocks der Genossenschaften. Hierbei setzten zwar beide neben der Annahme von Spargeldern insbesondere auf die Aufnahme von Fremdkapital gegen die Sicherheit der Mitglieder-Solidarhaft. Daneben waren für Raiffeisen anfänglich aber auch Kapitaleinlagen und Finanzzuschüsse der öffentlichen Hand denkbar.
Schulze-Delitzsch lehnte dagegen jede Form der Staatshilfe konsequent ab. Stattdessen sah er in den angesammelten Mitgliedsanteilen und Mitgliedsbeiträgen eine wesentliche Quelle für das Betriebskapital – wogegen sich wiederum Raiffeisen aussprach. Er begründete das mit den gänzlich anderen Verhältnisse auf dem Land: Hier sei zwar Vermögen durchschnittlich noch genügend vorhanden, es fehle nur an barem Geld.

Bei allen Divergenzen stimmten Schulze-Delitzsch und Raiffeisen jedoch in einem wesentlichen Punkt überein: Ihre gewerblichen Vorschuss- und Kreditvereine sowie die ländlichen Spar- und Darlehnskassen waren für beide die eigentlichen Dreh- und Angelpunkte bei der Entwicklung des deutschen Genossenschaftswesens.

 Das Ende des „Systemstreits“

Am Ende war es Schulze-Delitzsch, der – gestützt auf seine Stellung als angesehener Politiker im Deutschen Reichstag – Raiffeisen bis 1876/77 zu etlichen Änderungen an seinem Genossenschaftsmodell zwang. So kam Raiffeisen nicht umhin, bei seinen Genossenschaften unter anderem den seiner Meinung nach unnötigen Erwerb von Mitgliederanteilen einzuführen. Und auch die zwischenzeitlich von ihm gegründeten drei regionalen Zentralkassen und eine überregionale Generalbank musste er wieder liquidieren. Hier hatte Schulze-Delitzsch vehement gegen die dabei gewählte Unternehmensform der Genossenschaft und die damit einhergehenden, schwer überschaubaren Haftungsrisiken für die einzelnen Darlehnskassen-Vereine und deren jeweilige Mitglieder argumentiert.

Nachdem Schulze-Delitzsch so größtenteils seine Ansichten durchsetzen konnte, suchte er schließlich die Verständigung mit Raiffeisen. In zwei längeren Aufsätzen unterbreitete er den Raiffeisengenossenschaften 1877 seine Vorschläge, um die unter anderem bei den Kreditausleihfristen noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen. Doch für Raiffeisen war – sprichwörtlich gesehen – „das Tischtuch zerschnitten“.